Publikationen von Beate Bahner
Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Das Praxishandbuch zum Thema
Vorwort
Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen ist am 4. Juni 2016 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber will mit diesem Gesetz Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen, um die schädlichen Auswirkungen von Korruption im Gesundheitswesen zu unterbinden.
Alle Beteiligten im Gesundheitswesen, insbesondere jedoch Ärzte, Zahnärzte, Kliniken, Pflege- und Reha-Einrichtungen einerseits sowie Unternehmen der Pharma- und Medizinprodukteindustrie andererseits sollten sich im eigenen Interesse zügig mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen vertraut machen. Sie müssen wissen, was künftig verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Risiken bestimmte Handlungsweisen bergen, um nachteilige Konsequenzen zu vermeiden. Denn jedes Strafverfahren gegen Ärzte, Kliniken oder Unternehmen kann verheerende Konsequenzen nach sich ziehen. Insbesondere die damit verbundene Rufschädigung kann den Erfolg eines Unternehmens über viele Jahre beeinträchtigen.
Dieses Praxishandbuch stellt zunächst die neuen Straftatbestände der §§ 299a, 299b StGB sowie die bereits bestehenden Korruptionsstraftatbestände der §§ 299, 331-334 und 108e StGB dar. Denn der Gesetzgeber bezieht sich in vielerlei Hinsicht auf das bereits bestehende Korruptionsstrafrecht. Schließlich wird hier aufgezeigt, welche Handlungen und Zuwendungen insbesondere auf Basis der berufs- und sozialrechtlichen Normen verboten oder ausdrücklich zulässig sind. Diese medizinrechtlichen Regelungen sind zur Bewertung des Vorliegens einer „Unrechtsvereinbarung“ im Sinne des Korruptionsstrafrechts unabdingbar. Am Ende des Buches findet sich ein Überblick aller maßgeblichen Rechtsgrundlagen und Kodizes, die zur Beurteilung von Korruptionsvorwürfen im Gesundheitswesen relevant sind.
Freilich können in einem Praxishandbuch nicht sämtliche Detail- und Spezialfragen angesprochen werden, hierfür ist im Zweifel eine individuelle rechtliche Prüfung erforderlich. Das vorliegende Werk bietet jedoch einen ersten fundierten Überblick der rechtlichen Aspekte des neuen Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Ich wünsche aufschlussreiche Lektüre und stehe zu diesem Thema gegebenenfalls persönlich anwaltlich beratend sowie als Referentin zur Verfügung. Für konstruktive Kritik und Anregungen bin ich stets offen!
Heidelberg, Januar 2017 Beate Bahner, Rechtsanwältin
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