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Die RKI-Protokolle von Januar 2020 bis April 2021

Der Journalist und Autor Paul Schreyer, Mitbetreiber des Online-Magazins Multipolar, hat in einem jahrelangen Rechtstreit die sogenannten Corona-Protokolle des Krisenstabes herausgeklagt, vgl. https://my.hidrive.com/share/2-hpbu3.3u#$/.

Bislang liegen die Protokolle jedoch nicht ungeschwärzt vor: Viele - möglicherweise relevante – Aussagen und Informationen sind derzeit noch geschwärzt. Eine Klage des Multipolar-Magazins auf Überlassung der ungeschwärzten Protokolle ist derzeit beim Verwaltungsgericht Berlin anhängig, hierüber soll am 6. Mai 2024 entschieden werden, vgl. https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-2

Schon jetzt zeigen jedoch die RKI-Protokolle eine ungeheuerliche Situation auf, die die Anwälte für Aufklärung – unter anderem auch Beate Bahner – seit vier Jahren bei den Gerichten moniert haben: Dass nämlich jedweder Nachweis wissenschaftlicher Evidenz, wissenschaftlicher Nachweise und Studien für sämtliche behauptete Corona-Maßnahmen fehlt.

Ein Beispiel für den offensichtlichen und absurden Widerspruch der Behauptungen des Corona-Krisenstabs, der noch unter der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel etabliert wurde, sind beispielsweise die Inzidenzen:

Bereits bei einer Inzidenz von 35 beziehungsweise 50 beziehungsweise 100 von 100.000 sollten die Corona-Maßnahmen greifen. Das Bundesgesundheitsministerium und auch die EU definieren eine solche Inzidenz jedoch als „seltene“ Erkrankung, vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/gesundheitsgefahren/seltene-erkrankungen/

 

Wider besseren Wissens und nahezu vorsätzlich und mutwillig behauptete das RKI jedoch eine Pandemie. Hierauf basierend erließen der parlamentarische Gesetzgeber und alle Landesregierungen ab einer Inzidenz von 50 je 100.000 die verheerendsten grundrechtsbeschränkendsten Corona-Maßnahmen, teilweise sogar schon ab 35/100.000!

Die RKI-Protokolle belegen nun das nahezu kriminelle Ausmaß des Lugs und Betrugs der Corona-Maßnahmen und auch die Widersprüche zwischen den Protokollen und den nach außen vom RKI und den Medien veröffentlichten Aussagen.

 

Wiederaufnahmeverfahren

Die Prozessordnungen sehen unterschiedliche Möglichkeiten der Wiederaufnahme in Fällen vor, in denen der Betroffene, der Angeklagte oder der Kläger/Beklagte in einem Gerichtsverfahren zunächst unterlegen ist. Wenn und soweit nach Rechtskraft dieser Entscheidung neue Tatsachen und Erkenntnisse auftauchen, die zu einer anderen Einschätzung des Gerichts geführt hätten, kann die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt werden.

Dies ist aufgrund der RKI-Protokolle der Fall, weshalb die Fachanwaltskanzlei Bahner nun entsprechende Wideraufnahmeanträge bei den Gerichten einreichen wird.

 

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