Rechtsanwältin Beate Bahner stellt auf ihrem Telegramkanal und auf ihrem Youtubekanal aktuelle Gerichtsentscheidungen und Entwicklungen rund um das Corona-Recht in all seinen Facetten vor.
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Gebrauch eines Maskenattests durch vorerkrankten Patienten ist keine Straftat nach § 279 StGB!
Freispruch durch das Bayerische Oberste Landesgericht Nürnberg, Beschluss v. 2. 4. 2024 - Az 204 StRR 143/24
Hier finden Sie das dazugehörige Video von Beate Bahner vom 18.4.2024 auf Telegram und auf Youtube.
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