Rechtsanwältin Beate Bahner stellt auf ihrem Telegramkanal und auf ihrem Youtubekanal aktuelle Gerichtsentscheidungen und Entwicklungen rund um das Corona-Recht in all seinen Facetten vor.
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Aktuell: Freispruch für griechischen Militärarzt Kommentar von G. Trampoulis zum Prozess
Kommentar von G. Trampoulis v. 4. Oktober 2024
Beate Bahner klagt gegen Verbot und Beschlagnahme ihres Interviews "Beate Bahner: Der Pandemievertrag - Die dunklen Pläne der WHO"
Klage an das VG Potsdam vom 30. Juli 2024
Gebrauch eines Maskenattests durch vorerkrankten Patienten ist keine Straftat nach § 279 StGB!
Freispruch durch das Bayerische Oberste Landesgericht Nürnberg, Beschluss v. 2. 4. 2024 - Az 204 StRR 143/24
Hier finden Sie das dazugehörige Video von Beate Bahner vom 18.4.2024 auf Telegram und auf Youtube.
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