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Rechtsanwältin Beate Bahner stellt auf ihrem Telegramkanal und auf ihrem Youtubekanal aktuelle Gerichtsentscheidungen und Entwicklungen rund um das Corona-Recht in all seinen Facetten vor.


Über Ihre Wertschätzung freuen wir uns!

 IBAN: DE69 6708 0050 0521 9486 02
"Wertschätzung Aufklärung durch Beate Bahner"


 

Gebrauch eines Maskenattests durch vorerkrankten Patienten ist keine Straftat
nach § 279 StGB!


Freispruch durch das Bayerische Oberste Landesgericht Nürnberg,
Beschluss v.  2. 4. 2024 - Az 204 StRR 143/24 

Hier finden Sie das dazugehörige Video von Beate Bahner vom 18.4.2024 auf Telegram und auf Youtube.

 

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