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Publikationen von Beate Bahner

Honorarkürzungen
Arzneimittelregresse
Heilmittelregresse

Rezensionen und Feedback

"Auch wenn es Kassen-Patienten oft erwarten - die beste und teuerste Behandlung darf ihnen ihr Doktor nicht angedeihen lassen, wenn er Vertragsarzt ist. Mit der Zulassung hat er sich nämlich verpflichtet, GKV-Patienten nur die notwendige und wirtschaftliche Versorgung zu gewähren. Ob das Wirtschaftlichkeitsgebot von den Ärzten eingehalten wird, das wird durch die Wirtschaftlichkeitsprüfung überwacht, die bisweilen zu existenzbedrohenden Honorarrückforderungen führen kann.

Wie Damoklesschwerter hängen Honorarkürzungen, Arzneimittel- und Heilmittelregresse über den Köpfen der Vertragsärzte. Um auch Niedergelassenen die komplexe Materie nahezubringen, hat Rechtsanwältin Beate Bahner aus Heidelberg ein Buch dazu verfasst.

Übersichtlich und verständlich erläutert sie, was das Wirtschaftlichkeitsgebot konkret für Ärzte bedeutet ("wirtschaftlich bedeutet nicht zwangsläufig billig"), referiert die Grundsätze für die Verordnung von Arznei- und Heilmitteln, erklärt, was in der Einzelfallprüfung geschieht und was Praxisbesonderheiten sind.

Immer wieder macht die Fachanwältin Medizinrecht auch auf juristische Fallen aufmerksam, in die Ärzte tappen können. Zum Beispiel auf die wohl gängige Praxis von Prüfgremien, Ärzte zum Abschluss von Vergleichen zu drängen, die sich im nachhinein nur schwer anfechten lassen."

Fundstelle: Ärzte-Zeitung vom 24.11.2006, S. 13

Rezensionstext (wie oben)

Fundstelle: Die Abrechnung, Ausgabe 1 vom 14.03.07

 

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