Publikationen von Beate Bahner
Das neue Werberecht für Ärzte
Vorwort der 2. Auflage
Der in der Erstauflage beschriebene und prognostizierte Wandel des ärztlichen Werberechts hat sich - entgegen konservativer Rufe - zwischenzeitlich endgültig vollzogen. Maßgeblich hierfür war das Bundesverfassungsgericht, welches auch nach Erscheinen der Erstauflage weitere ärztliche Werbeverbote für verfassungswidrig erklärt hatte. Dieser Entwicklung konnte sich der Deutsche Ärztetag nicht mehr verschließen - er hat die vielfältigen ärztlichen Werbeverbote aufgehoben und das ärztliche Werberecht grundlegend reformiert. Verblieben ist eine werberechtliche Generalklausel, die künftig von Rechtsprechung und Literatur unter Berücksichtigung der arztrechtlichen Besonderheiten auszulegen sein wird.
Nachdem der Weg zur umfassenden Informationswerbung für die Ärzte hiermit "gebahnt" wurde, rücken heute die rechtlichen Grenzen des Werberechts in den Vordergrund. Nicht nur die Unlauterkeits-Kriterien des Wettbewerbsrechts und die vielfältigen Verbote des Heilmittelwerbegesetzes sind zur Vermeidung berufswidriger Werbung zu beachten; Ärzte tragen den Patienten gegenüber eine besondere Verantwortung, die sich auch in seriöser Information widerspiegeln muss.
Die zweite Auflage dokumentiert diese neue Rechtslage und enthält die werberechtliche Rechtsprechung bis einschließlich Juli 2003. Neu aufgenommen wurden maßgebliche Urteile zum Heilmittelwerbegesetz sowie weitere Fallgruppen berufswidriger Werbung. Behandelt wird ferner die Problematik der Tätigkeitsschwerpunkte und die Werbung für Schönheitsmedizin. Die anstehende Reform des Wettbewerbsrechts fand ebenfalls Berücksichtigung. Schließlich enthält die Neuauflage erstmalig ein umfassendes Rechtsprechungsverzeichnis.
Konzept und Darstellung der Erstauflage wurden im wesentlichen beibehalten. Die durchweg positive Reaktion auf die Erstauflage belegt die gute Lesbarkeit sowie den praktischen und theoretischen Wert, welches das Buch für Ärzte und Juristen gleichermaßen entfaltet. Eine sorgfältige individuelle Rechtsprüfung der konkreten ärztlichen Werbemaßnahme kann es freilich nicht ersetzen.
Konstruktive Kritik oder Anregung der Leserinnen und Leser ist ebenso willkommen wie die Übersendung werberechtlicher Entscheidungen durch interessierte Gerichte, Anwälte oder Ärzte. So kann auch die nächste Auflage weitestgehend aktuell und umfassend sein.
Vanessa Schork danke ich sehr für ihre wertvolle und engagierte Mitarbeit. Herrn Rechtsanwalt G. W. Krebs danke ich für seine außergewöhnliche Kollegialität.
Heidelberg, August 2003 Beate Bahner, Rechtsanwältin
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